Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung (GGZ) eine Diagnose gestellt werden kann. Meistens beginnt der Prozess mit einem Erstgespräch bei einem Psychologen oder einem anderen Fachmann für psychische Gesundheit. Während dieses Gesprächs stellt der Fachmann Fragen zur Vorgeschichte der Person, zu ihren aktuellen Symptomen und dazu, wie sich diese Probleme auf ihr tägliches Leben auswirken.
Auf der Grundlage des Erstgesprächs kann der Fachmann entscheiden, zusätzliche Untersuchungen durchzuführen, wie beispielsweise eine psychologische oder eine medizinische Untersuchung. Manchmal kann es auch erforderlich sein, die Person an einen Spezialisten, wie beispielsweise einen Psychiater oder einen anderen medizinischen Fachmann, zu überweisen.
Die Diagnose wird häufig auf der Grundlage der Kriterien im DSM-5 (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) gestellt. Dabei handelt es sich um ein Handbuch, das von Fachkräften im Bereich der psychischen Gesundheit zur Diagnose psychischer Probleme verwendet wird. Das DSM-5 enthält die Kriterien für Hunderte verschiedener psychischer Störungen, wie zum Beispiel affektive Störungen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Diagnosestellung in der psychischen Gesundheitsversorgung ein fortlaufender Prozess ist und dass sich die Diagnose ändern kann, sobald weitere Informationen vorliegen. Außerdem sollte man bedenken, dass psychische Probleme oft mehrere Ursachen haben können und häufig zusammen mit anderen gesundheitlichen Problemen auftreten.
Wir stellen zwar auch Diagnosen, verlieren dabei aber nie die Menschlichkeit aus den Augen. Bei uns bist du ein Mensch und wirst auch so behandelt.
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